Was wir
segnen und was nicht
Zur Segnung von gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften hat die Nordelbische Synode mit Mehrheit u.a. beschlossen: „Es
werden nicht Lebensgemeinschaften als bestimmte Formen des Zusammenlebens gesegnet,
sondern Menschen, die allein oder in Lebensgemeinschaften ethisch
verantwortlich leben. ... Die Segnung dieser Menschen gehört in der Regel in
den geschützten Raum, der mit der Seelsorge verbunden ist. ... Im Gottesdienst
bleibt sie die Ausnahme und ist so zu gestalten, dass sie mit der Trauung nicht
zu verwechseln ist. Wichtig für solche Segenshandlungen ist Einmütigkeit. Sie
muss jeweils durch Aussprache im Kirchenvorstand und durch Beratung mit der
zuständigen Pröpstin/dem zuständigen Propst hergestellt werden.“
Gefragt, ob ich mein Einverständnis zur Segnung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Gottesdienst im Bereich des
Kirchenkreises Herzogtum Lauenburg erklären würde, habe ich nach reiflicher
Überlegung mit Nein geantwortet.
Ich nehme wahr, dass die Bibel sowohl im Alten wie im
Neuen Testament praktizierte Homosexualität mit deutlichen Worten verwirft.
Historisch-kritische Überlegungen führen mich zu der Einsicht, dass die Schärfe
dieser Verurteilung nicht weitergegeben werden muss. Die Bibel hat andere
Verhaltensweisen vor Augen als ethisch verantwortlich gelebte Partnerschaft in
einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.
Aber aus dem maledicere
(verwerfen), kann ich doch nicht einfach ein benedicere (segnen) machen. Ich finde kein Wort der Schrift, dass
mich solchen Segen öffentlich erteilen hieße – im Gegenteil: „Nehmt
für eure Söhne Frauen, und gebt eure Töchter Männern, dass sie Söhne und
Töchter gebären; mehret euch dort, dass ihr nicht weniger werdet. Suchet der
Stadt Bestes ...“ (Jeremia 29,6-7).
Meinen persönlichen Segen können Personen, die ich
vor Augen habe, für ihren Lebenskompromiss durchaus bekommen. Aber in der Frage
der öffentlichen Segnung im Namen Gottes als Auftrag der Kirche bin ich an die
Schrift gebunden.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich begrüße den
Wegfall aller diskriminierenden Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften als mittlerweile berechtigtem Lebenskompromiss. Ich bedaure,
welchen Verfolgungen gleichgeschlechtlich liebende Menschen ausgesetzt waren.
Ich unterstütze staatliche Bestrebungen, auch solchen Partnerschaften einen
rechtlichen Rahmen und einen gewissen Schutz zu geben. Ich frage mich
allerdings mit anderen Verantwortlichen in der EKD, ob das „Abstandsgebot“
zu den Regelungen für die Ehe bei den jetzigen Bestimmungen für die
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eingehalten wurde.
Am Ende des Gottesdienstes wird der ganzen Gemeinde
der Segen Gottes erteilt. Dabei wird nicht nach den Lebenshaltungen der
einzelnen Menschen gefragt – das tut Gott allein. Dieser Segen ist
Zuspruch Gottes und sein Anspruch zugleich. Denn in ihm und mit ihm wird der
Name Gottes auf die Menschen gelegt (4. Mose 6,27), den wir nicht lästern oder
verunehren, sondern heilig halten sollen, wie uns die erste Bitte des
Vaterunsers lehrt.
Propst Peter Godzik