Südost-Holstein: 1, 2, 3 ...

Propst Peter Godziks Diskussionsbeitrag zur nordelbischen Strukturdebatte

Von Peter Godzik


ratzeburg – Schon im April 2004 hat der Lauenburgische Kirchenkreisvorstand der Reformkommission der Nordelbischen Kirche den Vorschlag gemacht, beim künftigen Zuschnitt der Kirchenkreise die derzeitige Gliederung des Landes Schleswig-Holstein in vier kreisfreie Städte und 11 Landkreise zu übernehmen.

Wir freuen uns darüber, dass dieser Vorschlag nun auch vom ehemaligen Präsidenten des Nordelbischen Kirchenamtes, Professor Dr. Klaus Blaschke, gemacht wird – unter Hinweis übrigens auf einen entsprechenden Programmsatz in der nordelbischen Verfassung (Artikel 27, Absatz 1), nachzulesen in „Nordelbische Stimmen“ 7/8 (2004) 24-25.

Kluge und vernünftige Vorschläge haben es nicht immer leicht, sich im Gewirr und Gegeneinander verschiedener Interessen durchzusetzen. Mir ist bewusst: Der Sprengel Hamburg möchte wachsen, mancher Groß-Kirchenkreis seinen bisherigen Zuschnitt behalten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für ein differenziertes Modell raum- und situationsgerechter Einheiten im südost-holsteinischen Bereich plädieren. In anderen Regionen unserer Nordelbischen Kirche mögen dann andere Lösungen derselben Herausforderung gefunden werden.

Ich schlage vor, auf dem Gebiet der bisherigen Kirchenkreise Oldenburg, Eutin, Lübeck und Herzogtum Lauenburg
– 1 Diakoniezentrum
– 2 Verwaltungszentren
– 3 Kirchenkreise
zu bilden.

Die drei Kirchenkreise wären deckungsgleich mit den beiden Landkreisen Ostholstein und Herzogtum Lauenburg sowie der kreisfreien Hansestadt Lübeck. Alle von Prof. Dr. Blaschke erwähnten Vorteile einer solchen Struktur mit klaren Ansprechpartnern und Entsprechungen auf Leitungsebene könnten verwirklicht werden.

Die Verwaltungen der Kirchenkreise Lübeck und Herzogtum Lauenburg (wenn gewünscht: auch Ostholstein) könnten kooperieren und/oder so zusammengelegt werden, dass nicht mehr als zwei Verwaltungszentren (mit womöglich dezentralen weiteren Dienststellen) entstehen.
Die Dienste und Werke des gesamten Bereichs könnten in ein Regionalzentrum eingebracht werden, das dann in der Lage wäre, auch nordelbische Einrichtungen aufzunehmen und in die Region, besonders nach Mecklenburg-Vorpommern, auszustrahlen. Entsprechende Regelungen und Verträge zwischen den beteiligten drei Kirchenkreisen können leicht getroffen und gefasst werden.

Diese Regelung hätte den Vorteil, bestehende Kooperationen und Absprachen aufzunehmen und Gemeindegliedernähe und Überschaubarkeit für ehrenamtliches Leitungsengagement dort zu erhalten, wo das nötig ist und gebraucht wird. Wir kämen ab von einer Einheitsstruktur, die sowohl für Hamburg und Schleswig-Holstein, als auch für Diakonie und Verwaltung alles gleich machen will. Warum nicht differenzierte Einheiten bilden, die der jeweiligen Situation am besten gerecht werden?

Man kann dieses Modell auch für andere Bereiche unserer Nordelbischen Kirche durchspielen und käme dabei zu durchaus praktischen und akzeptablen Lösungen. Aber ich möchte mich an dieser Stelle nicht daran beteiligen, für andere besser wissen zu wollen, wie dort „raum- und situationsgerechte Einheiten“ entstehen können. Ich wünsche mir aber auch, dass andere darauf verzichten, ihr „Lieblingsmodell“ flächendeckend und undifferenziert überall einführen zu wollen.

Die Versuchung ist groß, den genialen einheitlichen Entwurf mit Mehrheitsmacht durchzusetzen. Den Schaden und die Arbeit hätten dann alle diejenigen, die umsetzen müssen, was sie nicht wollen, und deren Rat man nicht bereit war, rechtzeitig anzunehmen.
Was geschieht, wenn Kirchenkreise gegen ihr Votum gezwungen werden, Einheiten zu akzeptieren, die weder raum- noch situationsgerecht sind, bleibt abzuwarten.