Von Peter Godzik
ratzeburg – Schon im April 2004
hat der Lauenburgische Kirchenkreisvorstand der Reformkommission der
Nordelbischen Kirche den Vorschlag gemacht, beim künftigen Zuschnitt der
Kirchenkreise die derzeitige Gliederung des Landes Schleswig-Holstein in vier
kreisfreie Städte und 11 Landkreise zu übernehmen.
Wir freuen uns darüber, dass dieser
Vorschlag nun auch vom ehemaligen Präsidenten des Nordelbischen Kirchenamtes,
Professor Dr. Klaus Blaschke, gemacht wird – unter Hinweis übrigens auf einen
entsprechenden Programmsatz in der nordelbischen Verfassung (Artikel 27, Absatz
1), nachzulesen in „Nordelbische Stimmen“ 7/8 (2004) 24-25.
Kluge und vernünftige Vorschläge haben
es nicht immer leicht, sich im Gewirr und Gegeneinander verschiedener
Interessen durchzusetzen. Mir ist bewusst: Der Sprengel Hamburg möchte wachsen,
mancher Groß-Kirchenkreis seinen bisherigen Zuschnitt behalten. Deshalb möchte
ich an dieser Stelle für ein differenziertes Modell raum- und
situationsgerechter Einheiten im südost-holsteinischen Bereich plädieren. In
anderen Regionen unserer Nordelbischen Kirche mögen dann andere Lösungen
derselben Herausforderung gefunden werden.
Ich schlage vor, auf dem Gebiet der
bisherigen Kirchenkreise Oldenburg, Eutin, Lübeck und Herzogtum Lauenburg
– 1 Diakoniezentrum
– 2 Verwaltungszentren
– 3 Kirchenkreise
zu bilden.
Die drei Kirchenkreise wären
deckungsgleich mit den beiden Landkreisen Ostholstein und Herzogtum Lauenburg
sowie der kreisfreien Hansestadt Lübeck. Alle von Prof. Dr. Blaschke erwähnten
Vorteile einer solchen Struktur mit klaren Ansprechpartnern und Entsprechungen
auf Leitungsebene könnten verwirklicht werden.
Die Verwaltungen der Kirchenkreise
Lübeck und Herzogtum Lauenburg (wenn gewünscht: auch Ostholstein) könnten
kooperieren und/oder so zusammengelegt werden, dass nicht mehr als zwei
Verwaltungszentren (mit womöglich dezentralen weiteren Dienststellen)
entstehen.
Die Dienste und Werke des gesamten Bereichs könnten in ein Regionalzentrum
eingebracht werden, das dann in der Lage wäre, auch nordelbische Einrichtungen
aufzunehmen und in die Region, besonders nach Mecklenburg-Vorpommern,
auszustrahlen. Entsprechende Regelungen und Verträge zwischen den beteiligten
drei Kirchenkreisen können leicht getroffen und gefasst werden.
Diese Regelung hätte den Vorteil,
bestehende Kooperationen und Absprachen aufzunehmen und Gemeindegliedernähe und
Überschaubarkeit für ehrenamtliches Leitungsengagement dort zu erhalten, wo das
nötig ist und gebraucht wird. Wir kämen ab von einer Einheitsstruktur, die
sowohl für Hamburg und Schleswig-Holstein, als auch für Diakonie und Verwaltung
alles gleich machen will. Warum nicht differenzierte Einheiten bilden, die der
jeweiligen Situation am besten gerecht werden?
Man kann dieses Modell auch für andere
Bereiche unserer Nordelbischen Kirche durchspielen und käme dabei zu durchaus
praktischen und akzeptablen Lösungen. Aber ich möchte mich an dieser Stelle
nicht daran beteiligen, für andere besser wissen zu wollen, wie dort „raum- und
situationsgerechte Einheiten“ entstehen können. Ich wünsche mir aber auch, dass
andere darauf verzichten, ihr „Lieblingsmodell“ flächendeckend und
undifferenziert überall einführen zu wollen.
Die Versuchung ist groß, den genialen
einheitlichen Entwurf mit Mehrheitsmacht durchzusetzen. Den Schaden und die
Arbeit hätten dann alle diejenigen, die umsetzen müssen, was sie nicht wollen,
und deren Rat man nicht bereit war, rechtzeitig anzunehmen.
Was geschieht, wenn Kirchenkreise gegen ihr Votum gezwungen werden, Einheiten
zu akzeptieren, die weder raum- noch situationsgerecht sind, bleibt abzuwarten.