Peter Godzik                                                                                                 im Januar 2005

 

Stellungnahme zur Bildung von Regionalzentren für Dienste und Werke in der Nordelbischen Kirche

 

Entwurf für den Pröpstekonvent des Sprengels Holstein-Lübeck

 

Der Pröpstekonvent des Sprengels Holstein-Lübeck unterstützt die bisherigen Überlegungen, Aufgaben und Inhalte von Diensten und Werken der Nordelbischen Kirche und der Dienste und Werke der Kirchenkreise in Regionalzentren zusammenzuführen und gemeinsam wahrzunehmen.

Der Pröpstekonvent ist allerdings besorgt darüber, dass die Festlegung auf etwa 6 Regionalzentren zu einer sehr komplizierten Zwischenebene zwischen Nordelbischer Kirche und den neuen Kirchenkreisen führen könnte. Durch Verbünde verschiedener Organisations- und Leitungsebenen würden darüber hinaus Fragen der Dienstaufsicht berührt, die nicht leicht zu lösen sind.

Der Pröpstekonvent schlägt deshalb vor, jedem der neu entstehenden Großkirchenkreise ein Zentrum für Dienste und Werke zuzuordnen, in das sowohl die Nordelbische Kirche als auch die bisherigen Kirchenkreise solche Dienste und Werke einbringen, die sinnvoll auf dieser Ebene organisiert und gesteuert werden können. Der Pröpstekonvent geht davon aus, dass einige Dienste und Werke (z.B. Ausbildung, Diakonie, Mission) auch weiterhin auf nordelbischer Ebene organisiert und geleitet werden müssen.

Anknüpfend an bisherige Modelle ist es durchaus denkbar, dass jeweils eines der so entstehenden Zentren für Dienste und Werke Leitungs- und Koordinierungsaufgaben für die ganze nordelbische Kirche in einem bestimmten Fachbereich übernimmt. Dadurch bleibt auch wie gewünscht die Verbindung zu anderen Fachbereichen und die Nähe zur Arbeit vor Ort gewährleistet.

Der Pröpstekonvent empfiehlt dringend, zur Leitung und Steuerung im Bereich der Dienste und Werke keine komplizierte Organisationsstruktur neben der verfassten Kirche mit Gemeinden, Kirchenkreisen und Nordelbischer Kirche zu etablieren. Die vorhandenen Strukturen und Gremien reichen aus, um auch im Bereich der Dienste und Werke verantwortlich planen und steuern zu können.

Vorgaben der nordelbischen Ebene in inhaltlicher, finanzieller und  struktureller Hinsicht müssen im Bereich der Finanzen nicht notwendig zum Vorwegabzug führen, sondern können auch anders durchgesetzt werden. Auch lässt sich die für notwendig erachtete nordelbische Mitsprache anders realisieren als durch die Errichtung neuer komplizierter Rechtsformen.

Der Pröpstekonvent schlägt deshalb angesichts der ohnehin großen Herausforderung zur Bildung neuer Großkirchenkreise vor, die Struktur der Zentren für Dienste und Werke möglichst einfach in den vorhandenen Verfassungsstrukturen von Gemeinden, Kirchenkreisen und Nordelbischer Kirche zu organisieren. Nur so können die angestrebten Einsparziele auch tatsächlich erreicht werden. Die Bildung neuer Gremien und Strukturen führt unweigerlich zu einer Mehrbelastung in zeitlicher, kräftemäßiger und finanzieller Hinsicht.