Die bischöflichen
Leitungsämter in der Nordelbischen Kirche
zusammengestellt
von Propst Peter Godzik, Ratzeburg, im Februar 2005
Vor
Bildung der Nordelbischen Kirche gab es auf ihrem Gebiet 7 bischöfliche Ämter:
- Bischof für Hamburg
- Bischof für Schleswig
- Bischof für Holstein
- Landespropst für
Südholstein
- Landessuperintendent
für Lauenburg
- Bischof für Eutin
- Bischof für Lübeck
Mit
der Bildung der Nordelbischen Kirche verringerte sich die Zahl der
Bischofsämter auf 3:
- Bischof für Hamburg
- Bischof für Schleswig
- Bischof für
Holstein-Lübeck
Im
jetzigen Reformprozess liegen drei Modelle auf dem Tisch, die bischöfliche Leitung
in der Nordelbischen Kirche zu ordnen:
- Modell A:
drei Bischofsämter (B 6) wie bisher; mit dem Bischofsamt Holstein-Lübeck
(Sitz in Kiel und Predigtstätte in Lübeck) wird (unter Verkleinerung des
Sprengels?) der ständige Vorsitz in der Kirchenleitung verbunden
- Modell B:
ein Bischofsamt mit Sitz in Kiel und zwei Landespropstenämter in Schleswig
und Hamburg
- Modell C:
ein Bischofsamt mit Sitz in Hamburg unter Auflösung der drei bisherigen
Sprengel, nächste Ebene: vergrößerte Kirchenkreise mit 12 + x PröpstInnen
(A16)
Für
das Modell B liegt ein Erweiterungsantrag vor:
- Modell B’:
ein Bischofsamt mit Sitz in Kiel und drei Landespropstenämter in Schleswig,
Lübeck und Hamburg
Zum
Vergleich seien die anderen beiden großen lutherischen Landeskirchen innerhalb
der VELKD herangezogen, Bayern und Hannover:
- Bayern hat bei 2,74
Mio. Gemeindegliedern an der Spitze einen Landesbischof (B 9) und eine
Ständige Vertreterin des Landesbischofs (B 6); ihnen folgen 6 RegionalbischöfInnen
mit Ordinations- und Visitationsrecht (A 16 bzw. B 3), denen wiederum 49
DekanInnen (A 14a bzw. A 15, evtl. noch mit Zulage) unterstellt sind.
- Hannover hat bei 3,14
Mio. Gemeindegliedern an der Spitze eine Landesbischöfin (B 8); ihr folgen
8 LandessuperintendentInnen (B 2) mit Ordinations- und Visitationsrecht,
denen wiederum 58 SuperintendentInnen (A 15) unterstellt sind.
Wollte
man die Nordelbische Kirche ähnlich wie die beiden vergleichbaren lutherischen
Landeskirchen ordnen, ergäbe sich folgenden Bild:
- Nordelbien hat bei 2,30
Mio. Gemeindegliedern an der Spitze einen Landesbischof bzw. eine
Landesbischöfin; ihm/ihr folgen 2 (oder 3 oder gar 4) LandespröpstInnen
mit Ordinations- und Visitationsrecht, denen wiederum 12 + x PröpstInnen
(bisher A 16) unterstellt sind.