von Propst Peter Godzik, Ratzeburg
Mal
ganz abgesehen von den geplanten künftigen Zuschnitten der Kirchenkreise, die auch
nicht gerade das Gelbe vom Ei sind (den vier kreisfreien Städten in
Schleswig-Holstein wird nicht einmal ein eigener Kirchenkreis gegönnt, weil man
stur an der Höchstzahl 12 festhalten will, und der Kirchenkreis Herzogtum
Lauenburg soll womöglich metropolitan aufgeteilt werden: der Norden zu Lübeck,
der Süden zu Hamburg!) – der eigentlich dicke Hammer kommt erst noch! Es sollen
5-6 Regionalzentren für die Dienste und Werke gebildet werden als joint
ventures zwischen Nordelbischer Kirche und den dann neu zugeschnittenen
Kirchenkreisen.
Stracks
an der nordelbischen Verfassung vorbei, die Verbände lediglich für Kirchengemeinden
oder Kirchenkreise auf der gleichen horizontalen Ebene vorsieht! Nun sollen
auch vertikale Verbände zwischen Nordelbischer Kirche und Kirchenkreisen
möglich werden. Wie soll da noch Aufsicht gelingen, wenn die Nordelbische
Kirche sich ins operative Geschäft einmischt und inhaltliche wie finanzielle
Vorgaben für die gesellschaftsdiakonische Arbeit machen will?
Die
nordelbische Verfassung baut die Kirche bekanntlich strikt von unten nach oben
auf und gibt den Kirchenkreisen bei der Finanzverteilung
eine Schlüsselstellung: Sie sorgen (als Kirchensteuergläubiger) für eine
angemessene finanzielle Ausstattung, die Nordelbische Kirche erhält
lediglich einen Anteil.
Die
Aufgaben der Dienste und Werke gehören verfassungsgemäß in die
Kirchengemeinden, ihre Organisation geschieht hauptsächlich auf
Kirchenkreisebene, für Koordination und Rahmenbedingungen sorgt
die nordelbische Ebene einerseits durch die Kammer für Dienste und Werke,
andererseits durch gesetzliche Regelungen.
In
der Praxis hat sich ergeben, dass die Nordelbische Kirche selber auch einige
Dienste und Werke vorhalten muss, die von gesamtkirchlicher Bedeutung sind
(z.B. Aus- und Fortbildung, Mission, Ökumene, Diakonie). Aber wenn die
Nordelbische Kirche entgegen dem Grundsatz der Subsidiarität (den sie
anderswo nicht müde wird einzuklagen!) zunehmend Ansprüche stellt auf
zentrale Einrichtungen, Dienste, Werke und Beauftragungen (es soll inzwischen
95 davon geben!), dann müsste eigentlich der Finanzbeirat der Kirchenkreise
Einspruch erheben, weil das doch nur zu Lasten des Anteils der Kirchenkreise
und Kirchengemeinden gehen kann.
Wie
ist da in der Vergangenheit großzügig verfahren worden – manchmal wurden die Kirchenkreise
gar nicht erst gefragt, meistens haben sie klaglos zugestimmt! Es ist wohl
wahr, dass wir in Zeiten des vielen Geldes zuviel angeschafft und zu wenig
vorgesorgt haben. Und nun sollen die Dienste und Werke per Vorwegabzug in
Regionalzentren als Gemeinschaftsunternehmen von Nordelbien und Kirchenkreisen
untergebracht werden!
Der
erhoffte Spareffekt durch die Neugliederung der Kirchenkreise dürfte bei diesem
Manöver gleich wieder verloren gehen! Aber vielleicht ist das ja auch der Sinn
der Übung: aus der Fläche etwas abziehen, damit die übergemeindlichen Dienste
und Werke in ihrer Professionalität und als „zweite Säule“ Nordelbiens weiter bestehen
bleiben können!
Dabei
müssen wir gerade in diesem Bereich entschieden Hauptamtlichkeit zugunsten von
Ehrenamtlichkeit abbauen. Die eigentliche Arbeit der Dienste und Werke gehört
in die Kirchengemeinden, gestützt von Hauptamtlichkeit in den Kirchenkreisen
(meinetwegen auch im regionalen Verbund mehrerer Kirchenkreise); und es genügt
völlig, wenn auf nordelbischer Ebene eine Koordination im Sinne von Ausschüssen
oder Arbeitsgemeinschaften stattfindet. Ausnahmen bestätigen die Regel; die
großen gesamtkirchlichen Aufgaben (dazu gehört m.E. nicht die Frauen- und
Jugendarbeit!) müssen natürlich auch weiterhin hauptamtlich auf nordelbischer
Ebene angesiedelt sein.
Ich bin gespannt, ab man/frau die verfassungsändernde Mehrheit in der Synode dafür bekommt, dass unsere Kirche nun schon einmal im Bereich der Dienste und Werke eher zentralistisch mit Hilfe von joint ventures geführt wird. Die erklärte Absicht ist eine andere, ich weiß; aber was dann dabei herauskommen wird, erinnert einen fatal an zentralistische Versuche, an denen schon ganz andere Systeme kläglich gescheitert sind.